Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor, Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 124 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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