Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, km 8,1, FR Eisenach – Dresden, Gem. Dresden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 118 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandt.
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