Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, km 201,000, Karlsruhe – München die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 100 km/h 125 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Sensormessung und Frontfoto, stat. Geschwindigkeitsmesssystem TraffiStar S330

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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