Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 26.11.2015 in Engen, auf der BAB 81, km 711,464, Stuttgart – Singen um 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, PoliScan Speed ergab 112 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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