Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Karlsruhe (010), K 9657, Südtangente, Hö. Wasserwerkbrücke, Rtg. Osten um 28 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 108 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung
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