Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 10713, Berlin Ch/Wi, BAB 100,Ri. Süd wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, um km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.
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