Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 13627, Berlin, BAB 111, Überleitung BAB 100, im AD Chbg, LiMa 2941, Baustelle Sperrung Ausfahrt Nord ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 85 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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