Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 72151, Gem. Walddorfhäslach, auf der B 27, km 0,0, FR Tübingen, Höhe Bullenbank  wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 146 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 46 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Reutlingen übersandt.

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