Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 72172, Gem. Sulz a.N. , L 424, Montendre-Str. FR Horb wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 79 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M5, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Rottweil übersandt.
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