Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 73614, Schorndorf, auf der B 29, vor Sünchentunnel, FR Stuttgart. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto 127 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Schorndorf übersandte Vordruck Anhörung

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