Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74321, Bietigheim-Bissingen, auf der L 1110, Grotztunnel, FR Bietigheim-West begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 90 km/h

Verletzte Vorschriften:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat 

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen übersandte Vordruck Anhörung

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