Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 74613, Öhringen-Unterohrn, Neuenstadter Str., geg. 101, Rtg. Ortsmitte wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 16 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Öhringen übersandt.
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