Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 88662, Überlingen, Behelfsausfahrt Owinger Straße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 119 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Überlingen übersandte Vordruck Anhörung

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