Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 89150, Laichingen, L 230, km 1,5, Richtung Heroldstatt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 114 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit ESO Einseitensensor 3.0 und Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKatV § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis übersandt.

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