Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Homburg, Hessenring, neben Hölderlin Schule, FR Taunusstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 56 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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