Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Barleben, Barleben, BAB 2, km 86,760, Fahrtrichtung Hannover ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 111 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto.

Verstoß gegen: § 18 Abs. 5, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.1.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.

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