Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Barsbüttel, auf der A 1, km 7,500, in Rtg. Hamburg  ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 116 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandt.

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