Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 73,4, Baustelle, Ri. Hannover Burg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 86 km/h mit Lasergerät und Frontfoto . Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Formular Anhörung

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