Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Rade, Rader Hochbrücke A 7, km 61,023, in Rtg. Norden um 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 87 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Vordruck Anhörung
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