Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Wartjenstedt, auf der B 6, Rtg. Goslar, i.H. km 18,550, vor Unterführung A 39 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 88 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Wolfenbütttel übersandte Formular Anhörung

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