Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, auf der Fetscherstraße, ca. 40 m vor Kreuzung, hinter Lichtmast Nr. 66, Parkb aus Ri. Käthe-Kollwitz-Ufer, in Ri. Blaserwitzer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 57 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Multanova digital und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Vordruck Anhörung

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