Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, auf dem Kennedydamm, FR Nordfriedhof, Höhe Haus Nr. 9, Ecke Rolandstr. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 76 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit ESO Einseitensensor und Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Vordruck Anhörung
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