Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Düsseldorf, Bundesautobahn 44, in Fahrtrichtung Mönchengladbach, mittlere Fahrspur, km 91,45 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässigen 80 km/h, um 22 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.

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