Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, Rechte Fahrspur, Tunnelanfang die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 330 wurden 88 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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