Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Norden, linke Fahrspur Tunnelende ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 79 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Traffistar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.
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