In Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 34,098 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 122 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Formular Anhörung
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