Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eisleben, Lutherstadt, Eisleben, B 180, Erdeborner Weg, Brückenbauwerk, Ri. Querfurt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 100 km/h. Die Messung mit Lasergerät und Foto dokumentierte 128 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Formular Anhörung

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