Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Erlenbach, BAB 6, km 638,380, Mannheim – Nürnberg um 35 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 115 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed FM 1, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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