Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, BAB 5, km 760,200, Karlsruhe-Basel mit 42 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – PoliScan Speed dokumentierte mit Frontfoto 102 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung
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