Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Freiburg, Schützenalleetunnel, rechte Spur, stadteinwärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 755 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Freiburg übersandt.
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