Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Halle (Saale), Stadt Halle/Saale, An der Magistrale / Rennbahnkreuz, Fahrtrichtung stadtauswärts mit 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 69 km/h. Beweismittel: Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.
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