Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, Bebelallee, HNR 51, beide Richtungen außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 47 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung
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