Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Schleusenredder 2, i.R. Mühlenredder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Lichtschrankenmessung wurden 51 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

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