Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hannover, Gemarkung Hannover, B 6, km 0,7, Richtung Hannover ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 113 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
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