Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heidenau, S 172, Höhe Fußgängerquerung, Real Markt die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 66 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische-Schweiz übersandte Vordruck Anhörung
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