Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, km 27,7, FR Bingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 138 km/h durch Messung mit Lasergerät und Foto Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 38 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
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