Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Heiligenroth, Gem. Heiligenroth, auf der BAB 3, bei km 88,070, FR Köln außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Krefeld übersandte Vordruck Anhörung
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