Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hockenheim, BAB 6, km 582,825, Mannheim – Heilbronn mit 28 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 148 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren mit PoliScan Speed FM 1 und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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