Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Jersbek, Allee 34 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lichtschrankenmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die mit Lichtschrankenmessung festgestellte Geschwindigkeit betrug 74 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Vordruck Anhörung
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