Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Karlsruhe, B 10, Südtangente in Rtg. Westen, Hö. Abfahrt Honsellstr. wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 105 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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