Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lauenburg, Büchener Weg, L 200, AB 200, km 4,400 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 17 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die durchgeführte Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 67 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Formular Anhörung
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