Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, Seckenheimer Hauptstraße, Höhe Stab. Haltestelle, Ri. Seckenheimer Landstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 57 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lasermessung mit LEIVTEC XV3 mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim übersandte Vordruck Anhörung
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