Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mehren, auf der BAB A 1, AD Vulkaneifel, Gem. Mehren, bei km 80,230, Rtg. Saarbrücken die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 124 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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