In Merseburg, Stadt Merseburg, Geusa, BAB 38, km 163,100, Ri. Leipzig wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Frontfoto ergab 67 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung
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