Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Ortkrug, L 72, Abs. 140, km 1,444, Ri. Schwerin. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed 89 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.