Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pfreim, A 6, Ri. Waidhaus / Pilsen, Abschnitt 500, km 5.003, Ri. Waidhaus zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften, Foto die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 31 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement mit Foto ergab 111 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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