Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rehlingen, L 170, i.H. BhSt. Industriegebiet, Rtg. Wallerfangen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 68 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 18 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan FM1

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.

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