Mit 62 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften in Samtal, auf der A 1, Gemarkung Salmtal, FR Koblenz, bei km 113,9 gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 142 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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