Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 17.03.2016 in Solms, L 3283, vor Auffahrt B 49, Fahrtrichtung Mittelbiel um 62 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 122 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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