Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Johann, B 41, i.H. Ausfahrt SB-Rodenhof, Rtg. Saarbrücken mit 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Mit Lichtmessverfahren, Vitronic FM1 wurden 92 km/h festgestellt.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Vordruck Anhörung
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